Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Herausgabe von Informationen zum so genannten Schrottimmobilienskandal verklagt. Die Badenia Bausparkasse hatte mit Hilfe von "Mietpools" Investoren besonders hohe Einnahmen aus der Vermietung von Eigentumswohnungen vorgegaukelt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte die Badenia im Juli 2006 zu Schadensersatz an Verbraucher unter anderem wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt.
Den Verbraucherschützern geht es dabei nach eigener Aussage um eine generelle Klärung, inwieweit die BaFin verpflichtet ist, Auskunft über verbraucherschädigendes Verhalten von Banken und Bausparkassen zu erteilen. Grundlage für eine solche Verpflichtung könnte das Informationsfreiheitsgesetz sein, das Bürgern ein allgemeines Auskunftsrecht gegenüber Behörden und öffentlichen Verwaltungen sichert.
Der vzbv hatte die BaFin im November 2006 gefragt, inwieweit ihr betrügerisches Verhalten der Badenia bekannt gewesen sei. Außerdem wollte der vzbv wissen, ob der Aufsichtsbehörde weitere Unternehmen bekannt sind, "die fragwürdige Mietpools zur Bedingung ihrer Finanzierung" von Immobilienkäufen gemacht haben. Nach Einschätzung des vzbv verfügt die BaFin aufgrund ihrer Aufsichtstätigkeit über entsprechendes Wissen. Bisher verweigere sie aber jede diesbezügliche Auskunft.
Der vzbv hatte sein Auskunftsersuchen auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gestützt. Die BaFin verweigerte die Auskunft jedoch mit der Begründung, als Finanzbehörde sei sie generell vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen, da jede Weitergabe von Informationen die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörde und beaufsichtigten Unternehmen gefährde. Im Widerspruchsverfahren scheiterte der vzbv, weswegen er jetzt Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eingereicht hat.
Der Verbraucherverband kritisiert, dass die BaFin als staatliche Behörde zwar über umfangreiches Wissen verfügt - etwa über gefährliche oder illegale Kredit- und Anlageprodukte. Dennoch unterlässt es die BaFin in aller Regel, die Öffentlichkeit davor zu warnen oder diese Informationen Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Als Beweis für diese Behauptung führt der vzbv das Badenia-Verfahren an, bei dem die BaFin durch ihre Verschwiegenheit die Badenia faktisch gedeckt habe. Nur "durch Zufälle gelangten weitergehende Informationen über die Hintergründe bei der Badenia" vor Gericht, so der vzbv.
Der vzbv kommentierte, es wäre "für eine funktionierende Finanzmarktaufsicht gerade förderlich, wenn Unternehmen damit rechnen müssten, dass unseriöse Praktiken zum Schaden von Anlegern von der BaFin nicht etwa gedeckt, sondern publik gemacht würden". Die rechtliche Handhabe sei der BaFin durchaus gegeben. Die BaFin geht dagegen davon aus, die Unternehmen würden ihr fragwürdige Produkte künftig ganz verschweigen, sollten sie davon ausgehen müssen, dass die Produktangaben veröffentlicht werden könnten.